NEU: Überbrückungshilfe für KMUs, Selbstständige und Organisationen

Gute Nachrichten für kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe sowie Organisationen: Wenn in den Monaten Juni bis August mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen ist, werden mit der neuen Überbrückungshilfe Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereitgestellt. Die Zahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes/des Landes bereits in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
  • 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
  • 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50% im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Antragstellung erfolgt seit dem 13.07.20 in einem digitalen Verfahren ausschließlich über registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt, die sich Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden.

In einer zweiten Stufe wird durch das nachgelagerte Fachverfahren, die eingegangenen Anträge geprüft und bewilligt.

Für Rückfragen der Antragsteller wurde vom Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein eine Telefonhotline 0431 – 550 733 412 sowie eine E-Mail-Adresse eingerichtet.

Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Förderhöhen unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.